In den letzten fünf Jahren gab es in Schleswig-Holstein mehrere tausend staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen Schwarzfahrens, aber kaum Verurteilungen. Ein Grund: Viele Gerichte sind einfach überlastet. Könnte es helfen, die Straftat zur Ordnungswidrigkeit abzustufen? Aber begünstigt das dann das Nutzen des ÖPNVs ohne Fahrschein? Ein Pro & Kontra dazu.